Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma UIT GmbH (FN 295198s)

Fassung vom 03.05.2010

I.         Allgemeines

1.1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UIT GmbH (nachfolgend kurz die „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, welche von der UIT GmbH (nachfolgend kurz “ UIT „) mit einem Dritten (nachfolgend der „Kunde“) abgeschlossen werden. Verträge sind sämtliche ausdrücklich oder konkludent, schriftlich oder mündlich geschlossen Vereinbarungen über den Kauf oder Verkauf von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen.

1.2.

Für sämtliche Verträge zwischen UIT und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB. Ent-gegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von UIT ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch UIT gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3.

Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für andere, insbesondere Folgegeschäfte.

1.4.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden. Änderungen der AGB gelten als genehmigt und sind in der geänderten Fassung auch auf bestehende Verträge anwendbar, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Übermittlung der geänderten AGB dagegen schriftlich Widerspruch erhebt. Die Übermittlung der geänderten AGB kann auch auf elektronischem Wege (per e-mail) erfolgen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so gelten die alten AGB für die zu diesem Zeitpunkt aufrechten Verträge weiter. UIT steht in diesem Fall allerdings das Recht zu, den mit dem widersprechenden Kunden bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.


II.         Vertragsabschluss und Entgelt

2.1.Sämtliche Angebote, die von UIT abgegeben werden, sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – sofern mündlich abgegeben – schriftlich nachträglich bestätigt wurden.

2.2.

Ein Angebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch UIT , wobei UIT auch berechtigt ist, das Angebot des Kunden durch Erfüllung anzunehmen.

2.3.

Von UIT bekannt gegebene Leistungsentgelte bzw. Preise oder veröffentlichte Preislisten sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt wurden. Die von UIT bekannt gegebenen Preise sind Nettopreise und beinhalten, soweit es sich um den Verkauf von Waren handelt nicht die Kosten für Fracht, Verpackung, Versicherung oder Installation.

2.4.

Von UIT zu erbringende oder erbrachte Dienstleistungen sind nach den jeweils gültigen Tarifen, welche von UIT dem Kunden über Anfrage jederzeit bekannt gegeben werden, zu vergüten. Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei die kleinste Zeiteinheit 10 Minuten darstellt. Wegzeiten zum und vom Kunden gelten als vom Kunden zu bezahlender Zeitaufwand.


III.         Dienstleistungen

3.1.Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch UIT zu schaffen. Dies beinhaltet die Verpflichtung des Kunden, Informationen vollständig und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen sowie erforderlichenfalls den Zugang für UIT zur Hardware zu ermöglichen.

3.2.

Der Kunde ist verpflichtet, einen Mitarbeiter zu benennen, welcher gegenüber UIT den Kunden bindende Erklärungen abzugeben berechtigt ist. Unterlässt dies der Kunde, so darf UIT davon ausgehen, dass jeder Mitarbeiter des Kunden berechtigt ist, Erklärungen namens und für Rechnung des Kunden abzugeben.

3.3.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige von UIT gelieferte Zwischenberichte unverzüglich dahingehend zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Informationen zutreffen und diese gegebenenfalls gegenüber UIT bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen unverzüglich schriftlich zu rügen.

3.4.

Der Kunde haftet gegenüber UIT unbeschränkt dafür, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er – soweit es für die Dienstleistungen von UIT erforderlich ist – das unbeschränkte Werknutzungsrecht besitzt und UIT die Inhalte frei benutzen sowie bearbeiten kann.

3.5.

Individuell erstellte Software einschließlich Programmadaptierungen bedürfen einer Abnahme durch den Kunden, in dem die Mängelfreiheit bestätigt wird. Die Abnahme hat innerhalb von zwei Wochen ab Verständigung über die Fertigstellung der Arbeiten durch UIT zu erfolgen. Die Abnahme ist vom Kunden in einem Protokoll zu bestätigen. Nimmt der Kunde das Arbeitsergebnis, ohne dazu berechtigt zu sein, nicht als mängelfrei ab, gilt die gelieferte Software oder das adaptierte Programm als mit Ablauf der zweiwöchigen Frist als mängelfrei abgenommen. Etwaige auftretende oder vorhandene Mängel (wie z.B. Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung) sind seitens des Kunden gegenüber UIT ausreichend dokumentiert und schriftlich zu rügen. Liegen wesentliche Mängel schriftlich und ordnungsgemäß dokumentiert vor, sodass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, hat nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme zu erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für die Abnahme sonstiger von UIT erbrachter Dienstleistungen.

3.6.

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, verpflichtet sich UIT dies dem Kunden anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung daraufhin nicht entsprechend ab oder schafft er nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine adäquate Ausführung, ist UIT berechtigt, die weitere Ausführung abzulehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist UIT berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Lehnt UIT die weitere Ausführung berechtigter Weise ab oder tritt UIT vom Auftrag zurück, hat der Kunde das vereinbarte Entgelt dennoch abzugsfrei an UIT zu bezahlen. Unterbleibt eine Leistung von UIT aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, so erhält UIT weiterhin das volle vereinbarte Entgelt. In jedem Fall muss sich UIT nicht anrechnen lassen, was sie sich durch das Unterbleiben der Leistung allenfalls erspart hätte.

3.7.

Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3.8.

Schulungen und Erklärungen oder sonstige Auskünfte, die nicht bereits im Leistungsumfang des ursprünglichen Vertrags enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.


IV.         Lieferung von Waren

4.1.Von UIT bekannt gegebene Fristen für die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen sind unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als „Fixtermin“ vereinbart sind. Bei Verzug von UIT ist ein Rücktritt vom Vertrag nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen, jedenfalls aber mindestens 4-wöchigen Nachfrist und – ausgenommen für Fälle des Vorsatzes oder grobe Fahrlässigkeit, welche der Kunde zu beweisen hat – nur unter Ausschluss von Schadenersatz zulässig.

4.2.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Programme umfassen, ist UIT berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.


V.         Gewährleistung / Haftung bei Kauf von Waren

5.1.Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung unverzüglich nach Erhalt im Hinblick auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind UIT längstens binnen zwei Werktagen ab Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Das Risiko der Übermittlung der Mängelrüge trägt der Kunde.

5.2.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren ebenfalls innerhalb der absoluten Frist von 12 Monaten ab Lieferung. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche müssen innerhalb der 12-Monatsfrist gerichtlich gemacht werden.

5.3.

Im Falle eines rechtzeitig und schriftlich gerügten Mangels wird die mangelhafte Ware nach Wahl von UIT kostenlos ersetzt oder repariert, sofern der Mangel nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Weiter Ansprüche bestehen nicht und übernimmt UIT insbesondere keine weitere Haftung für einen Verlust oder Schaden, welchen der Kunde erleidet.

5.4.

Die Haftung von UIT ist in jedem Fall der Höhe nach beschränkt mit dem Wert der gelieferten Ware, hinsichtlich der ein Mangel vorliegt.


VI.         Gewährleistung / Haftung bei Softwareerstellung, Programmierung, Eingriffen in EDV-Systeme sowie sonstigen Dienstleistungen

6.1.Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollkommen fehlerfrei erstellt werden kann. Ein Mangel bei einer von UIT programmierten oder sonst adaptierten Software, welcher den Kunden zu Gewährleistung und/oder Schadenersatz berechtigt, liegt demnach nur vor, wenn die Software von den vom Kunden vorgegebenen Spezifikationen abweicht und diese Abweichung unter Testbedingungen reproduzierbar ist. Bei Änderungen oder Ergänzungen eines bereits bestehenden Programms bezieht sich die Gewährleistung/Haftung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung/Haftung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

6.2.

Gewährleistungspflichtige Mängel werden durch Verbesserung oder Neuherstellung behoben. Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen und von UIT nicht geschuldet. Im Wege des Schadenersatzes ist der Kunde nur berechtigt, Naturalrestitution zu fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Die Haftung von UIT ist in jedem Fall der Höhe nach beschränkt mit dem Wert der Auftragssumme des Vertrages, hinsichtlich dessen UIT eine Haftung trifft. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6.3.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung gemäß Punkt 3.5. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb der absoluten Frist von 12 Monaten ab Abnahme. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche müssen innerhalb der 12-Monatsfrist gerichtlich gemacht werden.

6.4.

Es besteht keine Haftung von UIT , sofern der Mangel aufgrund von nicht von UIT vorgenommenen Änderungen an der Konfiguration des Systems nach Installation und Inbetriebnahme aufgetreten ist.

6.5.

UIT haftet nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf nicht von UIT verschuldete Transportschäden zurückzuführen sind.

6.6.

Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden oder durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Haftung von UIT .

6.7.

UIT haftet nicht und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden bestellte/beauftragte Leistung (Hardware, Software, Server etc.) mit dem beim Kunden vorhandenen System zusammenarbeitet; dies gilt nicht, sofern der Kunde Standardsoftware verwendet oder UIT die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert hat.


VII.         Zahlungsbedingungen

7.1.Die von UIT gelegten Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungserhalt fällig.

7.2.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten, Lieferung von Waren, etc.) umfassen, ist UIT berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung gesondert Rechnung zu legen.

7.3.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist UIT berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz unabhängig vom Verschulden – und darüber hinaus Schadenersatzansprüche – zu bezahlen.

7.4.

Aufrechnungen des Kunden gegenüber UIT mit anderen als von UIT gegenüber dem Kunden ausdrücklich zugestandenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden sowie Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

7.5.

Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.

7.6.

Allfällige UIT entstehende gerichtliche Kosten der Geltendmachung oder Durchsetzung von Forderungen gegen den Kunden sind von diesem in tatsächlich angefallener Höhe zu tragen. Der Kunde hat UIT für die außergerichtlichen Betreibungskosten einen Betrag in Höhe von 15% des ausstehenden Betrages als pauschalen Kosten- und Aufwandersatz zu bezahlen.

7.7.

UIT ist berechtigt, für Dienstleistungen am Ende jeden Monats für diesen Monat das Entgelt zu verlangen. Für Hosting-Aktivitäten (insb. Punkt XII. unten) ist UIT berechtigt, das Entgelt monatlich im Vorhinein mit dem Ersten eines jeden Monats für den gesamten Monat in Rechnung zu stellen.


VIII.         Eigentumsvorbehalt

8.1.Von UIT gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Kunden im Eigentum von UIT .

8.2.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist es dem Kunden nicht gestattet, die Ware in irgendeiner Art an Dritte zu übertragen oder zu belasten.

8.3.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist UIT berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen. UIT ist berechtigt, die Ware zu verwerten und den Verwertungserlös auf die offenen Forderungen anzurechnen. Ein allfällig verbleibender Resterlös wird an den Kunden ausbezahlt. Die Kosten für die Rücknahme und Verwertung der Ware trägt der Kunde.

8.4.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändung – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von UIT hinzuweisen und UIT unverzüglich schriftlich zu verständigen.


IX.         Urheber-, Nutzungs- und Verbreitungsrecht

9.1.Alle Urheberrechte (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Kunden bzw. dessen Lizenzgebern an den vereinbarten Leistungen zu. Der Kunde erhält das Recht, eine von UIT programmierte Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen zu verwenden.

9.2.

Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist UIT unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

9.3.

Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der erstellten Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei UIT zu beauftragen. Kommt UIT dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden.


X.         Datenschutz

10.1.UIT unterliegt dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

10.2.

Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichtet sich UIT , Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben.

10.3.

UIT wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei UIT gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, haftet UIT nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten.


XI.         Geheimhaltung / Abwerbeverbot

11.1.Alle Unterlagen sowie Materialien, die der Angebotserstellung und der Informations-aufbereitung dienen oder den Produktionsprozess betreffen und die UIT dem Kunden zusendet oder übergibt, sind Geschäftsgeheimnisse von UIT und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

11.2.

Der Kunde hat jede direkte oder durch Zwischenschaltung Dritter indirekte Abwerbung oder Beschäftigung von Mitarbeitern von UIT , die an der Realisierung eines mit dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsvertrages gearbeitet haben, für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Beendigung des jeweiligen Vertrages zu unterlassen.

11.3.

Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, ist er zur Bezahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe des 6-fachen Bruttomonatsgehaltes des jeweils betroffenen Mitarbeiters zu bezahlen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann von UIT jederzeit geltend gemacht werden.


XII.         (Web) Hosting

12.1.Leistungsumfang

a)

UIT stellt dem Kunden ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem (Server-Hardware und Betriebssystem-Software) oder Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestimmungen dieser AGB zur Verfügung, wie in der Bestellung bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte bzw. virtuelle Server steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. UIT behält sich das Recht vor, dem Kunden ein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem zur Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für UIT ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht.

b)

Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers oder der Erhöhung der Datensicherheit durch Plattenspiegelung. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung, Datenverluste, Verzögerungen oder dgl. ergeben, haftet UIT hierfür jedenfalls nicht.

c)

Nach abgeschlossener Installation meldet UIT dem Kunden per e-mail oder Fax die Betriebsbereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde spätestens 4 Wochen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft keine erheblichen Mängel anzeigt oder die Abnahme nicht ermöglicht oder verweigert.

d)

Im Fall eines Hardwareausfalls leistet UIT kostenlos Ersatz für defekte Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup und die Datenwiederherstellung vom letzten Backup. UIT wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. UIT ist jedoch berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß den gültigen Tarifen für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der Ausfall der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist.

e)

Der Kunde hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.

12.2.

Mögliche Einschränkungen

a)

Bei Webhosting-Produkten können Störungen in der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste auftreten. UIT wird die gebührende Sorgfalt anwenden, um die in ihrem Einflussbereich liegenden technischen Systeme, insbesondere die Funktionstüchtigkeit des Servers und dessen Verbindung zum Internet aufrecht zu erhalten. Dennoch übernimmt UIT außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung dafür, dass die Dienste ohne Unterbrechungen und fehlerfrei funktionieren und dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Aus kurzzeitigen Unterbrechungen oder Störungen der technischen Systeme kann der Kunde in keinem Fall Rechte gegen UIT ableiten. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, hat der Kunde einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems zu erstellen. UIT ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um gespeicherte Daten gegen unberechtigte Zugriffe zu schützen. Soweit UIT nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihn obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden, die aus widerrechtlichem Zugriff auf die gespeicherten Daten resultieren, ausgeschlossen.

b)

Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Kapazitäten von Netzbetreibern oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung von Leistungen kommen. Für diese Fälle ist eine Haftung von UIT ausgeschlossen.

c)

UIT wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit spätestens fünf Tage vorher schriftlich, per Fax oder per e-mail anzukündigen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint. Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen UIT , sofern UIT die Wartung- oder Reparatur nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verschuldet hat.

12.3.

Vertragsdauer

a)

Die Verträge hinsichtlich Webhosting werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt diese zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Mindestvertragsbindung kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit Wirkung zum Ende eines Quartals schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung des Kündigungstermins ist der Postaufgabestempel maßgeblich.

b)

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch UIT . UIT ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.

c)

Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Unterbrechung oder Abschaltung der Dienste, die aus einem Grund, der der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von UIT auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

d)

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses UIT zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. UIT ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen UIT ableiten.

12.4.

Software

a)

Der Kunde darf auf dem Server keine andere Software installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder dies gesondert und schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Kunde verpflichtet, UIT schad- und klaglos zu halten.

b)

UIT behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde schriftlich (e-mail genügt) informiert.

c)

Jedenfalls hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen von UIT beeinträchtigen, berechtigen UIT zur sofortigen Vertragsauflösung, Unterbrechung oder Abschaltung der Dienste.

12.5.

Datensicherung durch den Kunden

a)

Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch UIT angekündigte Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich UIT zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.

12.6.

Verantwortung des Kunden für Inhalte und Nutzung

a)

Der Kunde verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Webspace keine rechtswidrigen, unsittlichen, sexuell anstößigen, unethischen oder sonstige unerlaubte Inhalte, insbesondere unberechtigt urheberrechtlich geschützte Inhalte, und auch keine Newsgroups oder Chatforen einzurichten oder zu speichern. UIT wird den Kunden bei Vorliegen eines solcherart unerwünschten Inhalts per e-mail darüber informieren und unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, diesen Inhalt zu entfernen oder entfernen zu lassen. Die Beurteilung, ob gespeicherte Inhalte unsittlich, sexuell anstößig, unethisch oder sonst unerlaubt sind, liegt im Ermessen von UIT . Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist UIT berechtigt, den Zugang zu den Seiten des Kunden ohne weitere Ankündigung oder Frist zu sperren. Bei Vorliegen eines rechtswidrigen Inhaltes ist UIT berechtigt, die gehostete Seite ohne Vorankündigung und ohne Einhaltung von Fristen zu sperren. UIT wird den Kunden im Falle einer Sperre per e-mail benachrichtigen. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt UIT überdies zur sofortigen Beendigung des Vertrags.

b)

UIT hat keinen Einfluss auf die vom Kunden am Webspace gespeicherten Daten. Der Kunde trägt die alleinige Haftung für die gespeicherten Inhalte. Jegliche Haftung von UIT ist ausgeschlossen. UIT trifft keine Pflicht, die am Webspace des Kunden gespeicherten Daten auf gesetzwidrige Inhalte zu prüfen. UIT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zugriff des Kunden auf die gehostete Seite zu sperren und/oder inkriminierte Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze, die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit zu erwarten ist oder vorliegt. Insbesondere dann, wenn UIT von Dritten auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird, ist UIT berechtigt, die gehostete Seite unverzüglich und ohne Vorankündigung oder Einhaltung von Fristen zu sperren. UIT wird den Kunden im Falle einer Sperre per e-mail darüber benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, UIT hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen des Punktes 12.6. ergeben, insbesondere auch im Zusammenhang mit Verfahren nach dem Urheberrechtsgesetz. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen des Punktes 12.6. berechtigt UIT zur sofortigen Beendigung des Vertrags.

c)

Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. UIT steht für Schäden aus Obengenanntem nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein.


XIII.         Schlussbestimmungen

13.1.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die dem Sinn der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall allfälliger Lücken.

13.2.

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis ist Wien. Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen UIT und dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder diesen AGB werden, soweit UIT Beklagter ist, ausschließlich vom sachlich für Wien 1, Bezirk zuständigen Gericht entschieden. Soweit der Kunde Beklagter ist, ist für vorstehende Streitigkeiten nach Wahl von UIT das sachlich für Wien 1. Bezirk zuständige Gericht oder das Gericht des Sitzes des Kunden (bzw. des Wohnsitzes bei natürlichen Personen) zuständig.

13.3.

Auf diese AGB sowie sämtliche zwischen UIT und dem Kunden geschlossene Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und Konfliktregeln sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.4.

Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Bestimmungen dieser AGB nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

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