Externer Datenschutzbeauftragter
Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung sieht in vielen Fällen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vor.
Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Die DSGVO sieht die Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten für Kleinstbetriebe sowie für KMUs vor, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens die umfangreiche Verarbeitung von Daten zur regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen oder von sensiblen Daten umfasst. Bei einer Unternehmensgruppe darf die Benennung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn dieser von jeder Niederlassung „leicht“ erreicht werden kann. In allen anderen Fällen kann ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Folgende Aufgaben (exemplarisch) werden von einem professionellen Datenschutzbeauftragten übernommen:
Vorteile bei externer Besetzung des Datenschutzbeauftragten
Es bieten sich einige organisatorische sowie finanzielle Vorteile:
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