Verzeichnispflicht (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) (Art 30)
Zweckbindung und Datensparsamkeit (Art 5 Abs 1 lit b undArt 5 Abs 1 lit c)
Informationspflichten des Datenverarbeiters
Data Breach Notification -Benachrichtigung bei Datendiebstahl/-missbrauch
Betroffenenrechte
Privacy by Design / Privacy by Default sicherstellen
Auskunftsrecht (Art 15 DSGVO)
Berichtigungsrecht (Art 16 DSGVO)
Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO)
Recht des Betroffenen auf Schadenersatz (Art 82 Abs 1)
Umsetzung der Datensicherheitsmaßnahmen
Wir können Sie bei der Umsetzung und Einführung eines Datenschutzmanagementsystem gemäß der DSGVO mit unserem bewährten Vorgehen unterstützen. Dieses Vorgehensmodell wird speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
In 4 Schritten zur Umsetzung
Externer Datenschutzbeauftragter
Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung sieht in vielen Fällen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vor.
Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter gerne. Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Anfrage.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien und realisieren zukunftssichere Lösungen, die auf dem Einsatz effizienter Methoden und Technologien beruhen.