Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihre Umsetzung

Wir stehen Ihnen zur Seite.

Durchgängig implementierte Datenschutzmanagement-Systeme ermöglichen die Einhaltung der DSGVO

  • Wirksame Umsetzung von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Datenschutz Folgenabschätzung –Risikobewertung (Art 23)
  • Verzeichnispflicht (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) (Art 30)
  • Zweckbindung und Datensparsamkeit (Art 5 Abs 1 lit b undArt 5 Abs 1 lit c)
  • Informationspflichten des Datenverarbeiters
  • Data Breach Notification -Benachrichtigung bei Datendiebstahl/-missbrauch
  • Betroffenenrechte
  • Privacy by Design / Privacy by Default sicherstellen
  • Auskunftsrecht (Art 15 DSGVO)
  • Berichtigungsrecht (Art 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO)
  • Recht des Betroffenen auf Schadenersatz (Art 82 Abs 1)
  • Umsetzung der Datensicherheitsmaßnahmen
  • Wir können Sie bei der Umsetzung und Einführung eines Datenschutzmanagementsystem gemäß der DSGVO mit unserem bewährten Vorgehen unterstützen. Dieses Vorgehensmodell wird speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

In 4 Schritten zur Umsetzung

Externer Datenschutzbeauftragter

Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung sieht in vielen Fällen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vor.

Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter gerne. Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Anfrage. 

Sie haben Fragen bei der rechtskonformen Umsetzung der DSGVO-Vorgabe? 

Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.

UIT united intelligence

Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien und realisieren zukunftssichere Lösungen, die auf dem Einsatz effizienter Methoden und Technologien beruhen.