Externer Datenschutzbeauftragter

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Externer Datenschutzbeauftragter

Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung sieht in vielen Fällen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zwingend vor.

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Die DSGVO sieht die Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten für Kleinstbetriebe sowie für KMUs vor, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens die umfangreiche Verarbeitung von Daten zur regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen oder von sensiblen Daten umfasst. Bei einer Unternehmensgruppe darf die Benennung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn dieser von jeder Niederlassung „leicht“ erreicht werden kann. In allen anderen Fällen kann ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Folgende Aufgaben (exemplarisch) werden von einem professionellen Datenschutzbeauftragten übernommen:

  • Unterrichtung und Beratung der Geschäftsleitung und Beschäftigten im Hinblick auf Datenschutz des verarbeitenden Unternehmens
  • Überwachung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der internen Strategie für den Schutz der personenbezogenen Daten
  • Schulung und laufende Sensibilisierung der beteiligten Mitarbeiter
  • Datenschutz Folgeabschätzung und laufende Beratung
  • Anlaufstelle für die Datenschutzbehörde für laufende Anfragen

Vorteile bei externer Besetzung des Datenschutzbeauftragten

Es bieten sich einige organisatorische sowie finanzielle Vorteile:

  • klar definierte Zuständigkeit bei einer Verpflichtung bezüglich Datenschutz
  • qualifiziertes und zertifiziertes Fachwissen
  • Vorteile beim Handling von Datenschutzanfragen
  • Vermeidung von Betriebsblindheit und Interessenskonflikten durch die Unabhängigkeit
  • Konzentration der eigenen Mitarbeiter auf Kerntätigkeiten
  • Kostenersparnis durch Definition der Arbeitspakete

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